Aktuelle Meldung
Corona-Meldepflicht bei Haustieren: Was ist zu beachten?
Jetzt ist es beschlossene Sache: Die vor wenigen Wochen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf den Weg gebrachte Verordnung zur Meldepflicht von Infektionen mit SARS-CoV-2 bei Haustieren wurde vom Bundesrat abgesegnet. Von nun an müssen positive Testergebnisse bei Haustieren vom Tierarzt oder dem Testlabor an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Doch was hat dies für Halter von Hunden oder Katzen zur Folge?
Es bestehe für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen, betonte Klöckner. Erkrankt man jedoch selbst an Covid-19 und das eigene Haustier zeigt klinische Symptome der Atemwege oder des Magen-Darm-Traktes, ist eine Testung auf das neuartige Coronavirus sinnvoll. In diesem Fall, so erklärt es das Friedrich Loeffler-Institut (FLI) – das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – auf seiner Website, sollten dieser Test sowie die Probenentnahme beim zuständigen Veterinäramt angemeldet und durch eine dafür befugte und entsprechend geschützte Person vor Ort durchgeführt werden. Der Nachweis des Erregers beim Tier folgt dann dem gleichen Testverfahren wie beim Menschen.
Die Kosten für die Untersuchung trägt üblicherweise der Haustierbesitzer selbst. Über eine Übernahme der Kosten kann nach Angaben des FLI allerdings mit dem Veterinäramt gesprochen werden, wenn ein besonderes wissenschaftliches Interesse am Testergebnis besteht und der Verdacht auf eine Infektion begründet ist.
Erkenntnisgewinn durch Meldepflicht erhofft
Verschiedene Tiere sind jedoch unterschiedlich stark betroffen. Während in einer Studie aus China Katzen und marderartige Tiere wie Frettchen experimentell mit SARS-CoV-2 infiziert werden konnten und das Virus unter Versuchsbedingungen auch an Artgenossen übertrugen, weisen erste Studienergebnisse bei Hunden auf eine geringe Empfänglichkeit für das Virus hin.
Ob Tiere sich infizieren oder erkranken können, ist die eine Sache; die Wissenschaft beschäftigt sich aber auch mit der Frage, ob infizierte Tiere das Virus auf den Menschen übertragen. Trotz Berichten aus den Niederlanden von infizierten Tieren auf Nerzfarmen, welche die dortigen Mitarbeiter ansteckten, gibt es bisher keine Hinweise auf eine Übertragung des Virus von einem Hund oder einer Katze auf seinen Besitzer. Haustiere spielen nach jetzigem Kenntnisstand keine Rolle für das Infektionsgeschehen beim Menschen, hier ist die Mensch-zu-Mensch-Übertragung ausschlaggebend – ähnlich verhielt es sich bereits bei der SARS-Pandemie in den Jahren 2002/2003.
An der Formulierung „nach jetzigem Kenntnisstand“ erkennen Sie: Die Forschung in diesem Gebiet ist, wie so vieles in Bezug auf das neuartige Coronavirus, noch nicht abgeschlossen. Die Meldepflicht helfe dabei, die mögliche Rolle von gehaltenen Tieren in der Corona-Pandemie besser zu verstehen, gegebenenfalls ihre Relevanz als Überträger besser einordnen zu können und weitere Informationen zu Ansteckungsszenarien zu gewinnen, so das FLI.
Was bedeutet das alles für Haustierhalter?
Sofern man gesund ist, kann man – unter Beachtung der normalen Hygieneregeln wie regelmäßigem Händewaschen – normal mit der eigenen Fellnase verkehren. Ist man hingegen mit dem Coronavirus infiziert, sollte nach Möglichkeit Abstand zu den eigenen Haustieren gehalten werden. Für die Dauer der Quarantäne des infizierten Menschen sollte das Gassigehen mit dem Hund von einer nicht-infizierten Person von außerhalb des Haushalts übernommen werden, Freigänger-Katzen sollten für diese Zeit im Haus gehalten, und eine Unterbringung mit fremden Katzen, zum Beispiel in einer Katzenpension, sollte unterlassen werden. Bei einem positiv getesteten Tier ist – analog zum Vorgehen beim Menschen – eine 14-tägige Isolation sinnvoll; das Veterinäramt hat die Möglichkeit, Maßnahmen wie eine Quarantäne zu verordnen.
Der wichtigste Hinweis zum Schluss: Es besteht weder Grund dafür, Haustiere vorsorglich im Tierheim abzugeben oder durch Schutzmaßnahmen ihr Wohlergehen zu gefährden, noch ist eine Infektion mit SARS-CoV-2 Anlass dazu, das Tier einzuschläfern. Bei den bisher weltweit bestätigten natürlichen Infektionen mit SARS-CoV-2 zeigten die Tiere wenn überhaupt nur leichte Symptome, alle betroffenen Tiere überstanden die Infektion unbeschadet.
Weitere Informationen zum Infektionsgeschehen bei Tieren sowie zur neuen Meldepflicht finden Sie auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts, welches sein Informationsangebot regelmäßig gemäß dem aktuellen wissenschaftlichen Stand aktualisiert: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/coronavirus/
Pfotenhilfe-Ungarn Team
und Team Tierschutz-Zentrum
© Pfotenhilfe-Ungarn