Aktuelle Meldung
Urlaub im europäischen Ausland mit Hund
Liebe Tierfreunde,
im europäischen Ausland ist überall der einheitliche EU-Heimtierausweis notwendig– erkennbar an seiner blauen Farbe. In ihm sind alle Daten zum Tier eingetragen, z.B. auch die Nummer des Microchips, der einem Hund implantiert sein muss. Anhand der Nummer kann der Vierbeiner seinem Besitzer zugeordnet werden.
Deshalb bitte unbedingt darauf achten, dass der Hund auch mit seiner Chipnummer auf Sie als Besitzer registriert ist.
Haben Sie einen Hund aus dem Tierschutz, müssen SIE in der Regel dafür Sorge tragen, dass die Chipnummer auf ihren Namen registriert wird. Eine Tätowierung genügt nicht mehr.
Grundsätzlich gilt in der gesamten Europäischen Union Impflicht, d.h. Hunde müssen einen vollständigen Impfschutz haben. Wann dieser ausläuft, verrät der Eintrag im Heimtierausweis. Der Heimtierausweis ist ein amtliches Dokument. Er darf nur von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Spezielle zusätzliche Bestimmungen in einzelnen Ländern:
• Belgien: allgemeine Leinenpflicht, Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde
•Bosnien-Herzegowina: Tollwutimpfung innerhalb der letzten 6 Monate, Staupeimpfung
•Italien und Portugal: Maulkorbpflicht für alle Hunde
•Finnland, Großbritannien, Irland, Malta, Schweden:Behandlungsnachweis gegen Bandwürmer
•Kroatien: Tollwutimpfung innerhalb der letzten 12 Monate, Leine und Maulkorb müssen mitgebracht werden
•Norwegen: Alter des Hundes mind. 7 Monate, Gesundheitsbescheinigung nicht älter als 10 Tage mit Unterschrift eines Tierarztes, Ergebnis Blutprobe über wirksame Tollwutimpfung
•Schweden: allgemeine Leinenpflicht, Impfung gegen Leptospirose und Staupe
•Tschechien: örtlich unterschiedliche Regelungen zur Leinenpflicht Ungarn: Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen
Für sogenannte „gefährliche Hunde“ gelten weitere Beschränkungen:
• Dänemark und Schweden: Verbot der Einfuhr von 13 Rassen und deren Mischlinge (Pitbull Terrier, TosaInu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, FilaBrasileiro, DogoArgentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac).
• Frankreich und Ungarn: Einfuhr von „Kampfhunderassen“ verboten
Da sich die Regelungen immer wieder ändern, sollten Hundebesitzer zuvor bei der Botschaft eines jeweiligen Landes anrufen. Informationen zu Einreisebestimmungen gibt es zudem im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder beim Deutschen Tierschutzbund unter www.tierschutzbund.de
Aufgrund der geschilderten Bestimmungen sollten Sie sich mindestens 8 Wochen vor Ihrer Urlaubsreise um die speziellen Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland informieren.Nur so können Sie unliebsame Überraschungen vermeiden.
Während der Reise fühlt sich Ihr Hund wohl, wenn Sie:
• bei der Autofahrt viele Pausen machen,
• ihm vorher nicht sooo viel zu Fressen geben,
• den Hund sicher im Auto unterbringen (Box oder Rückhaltesystem),
und ganz wichtig
• den Hund nie, niemals bei sonnigem Wetter allein im Auto zurück lassen! Schon ein paar wenige Minuten können dramatische Folgen haben.
Und nun wünschen wir Ihnen einen schönen und entspannten Urlaub mit Ihrem Liebling.
Pfotenhilfe Ungarn Team
Copyright Anne für Pfotenhilfe







